Niedersächsisches Promotionsprogramm
Seit dem Jahr 2000 unterhält das Land Niedersachsen eine eigene Förderlinie für strukturierte Promotionsprogramme. Sämtliche Hochschulen mit Promotionsrecht sind antragsberechtigt, und kooperative Anträge mit Fachhochschulen werden ausdrücklich begrüßt. Im Jahr 2011 zeigte eine Abfrage der WKN bei den bisher beteiligten Hochschulen, dass die geförderten Programme über die unmittelbare Nachwuchsförderung hinaus bemerkenswerte strukturelle Wirkungen entfaltet haben. Daraufhin entschied das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), diese Förderlinie zukünftig regelmäßig (zweijährlich) aufzulegen und die WKN jeweils mit der Durchführung des Auswahlverfahrens zu betrauen.
Die WKN geht dabei zweistufig vor: Zu jedem Antrag werden zunächst zwei externe, schriftliche Fachgutachten eingeholt, danach obliegt es den stimmberechtigten WKN-Mitgliedern, die Anträge in einer Auswahlsitzung vergleichend zu würdigen, eine Reihung vorzunehmen und nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel eine bestimmte Anzahl von Anträgen bzw. Förderstipendien zur Bewilligung zu empfehlen. Bewertungskritierien sind neben der fachlichen Qualität auch strukturelle Fragen wie das Rahmenprogramm für die Nachwuchsausbildung, die Organisation des Promotionsprogramms und dessen Einbindung in die Strukturen der ausrichtenden Hochschule. Des Weiteren wird die Beteiligung von Fachhochschulen befürwortet. Die jeweils aktuelle Ausschreibung sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Niedersächsisches Promotionsprogramm. Informationen zu den Ergebnissen der Auswahlverfahren finden sich in den Tätigkeitsberichten der WKN.