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Einzelprojekte, Forschungsverbünde & Forschungszentren


Anträge auf Forschungsförderung werden zum großen Teil unabhängig von themenspezifischen Programmen oder Ausschreibungen eingereicht. Anträge können zu jedem Zeitpunkt und von allen Hochschulen und ggf. außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen gestellt werden. Diese Anträge umfassen sowohl Einzelprojekte als auch Forschungsverbünde oder Forschungszentren. Insbesondere mit der Förderung von Verbünden und Zentren beabsichtigt das Land, die Zusammenarbeit innerhalb der bzw. zwischen den Universitäten und Forschungseinrichtungen zu fördern, die Sichtbarkeit der Forschungsleistungen zu erhöhen und Vorarbeiten für größere Drittmittel-Verbünde (z. B. Sonderforschungsbereiche der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder EU-Vorhaben) zu unterstützen.

Einzelprojektanträge werden üblicherweise mittels schriftlicher Begutachtung bewertet, wozu separate unabhängige Gutachten von zwei bis drei Expertinnen und Experten eingeholt und zu einem Gesamtvotum zusammengefasst werden. Die Begutachtung von Anträgen auf Forschungsverbünde oder -zentren kann ebenfalls schriftlich erfolgen, erfordert manchmal jedoch ein aufwändigeres und differenzierteres Verfahren in Form von Anhörungen durch eine Begutachtungskommission.

Ausführlichere Informationen zu den begutachteten Einzelanträgen, Forschungsverbünden und Forschungszentren finden sich in den Tätigkeitsberichten der WKN.

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