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Fächerbezogene Evaluationsverfahren an Universitäten


Die landesweiten, systematischen und durchgängigen Forschungsevaluationen, mit denen die WKN von 2000 bis 2007 fast alle an den niedersächsischen Universitäten vertretenen Fächer begutachtet hatte, fanden mit der Erarbeitung der letzten fachbezogenen Zwischenberichte über die Umsetzung der Empfehlungen im Jahr 2014 ihr Ende (siehe unten, tabellarische Auflistung). Daraufhin beschloss die WKN, fachbezogene Forschungsevaluationen künftig nur mehr anlassbezogen durchzuführen. Mit dem „Monitoringsystem zur flächendeckenden Sicherung der Forschungsqualität“ wurde ein geeignetes Verfahren zur routinemäßigen Identifizierung relevanter Fächer erarbeitet (siehe Infospalte).

Die Ergebnisberichte der (Erst-)Evaluationen basieren auf den Selbstberichten der Universitäten und auf den Eindrücken, die die Gutachtenden während der Begehungen gewinnen. Diese Evaluationsberichte werden veröffentlicht, die synoptischen Zwischenberichte (ZB), die etwa drei bis vier Jahre nach der (Erst-)Evaluation allein in Form schriftlicher Abfragen zur Umsetzung der Empfehlungen ermittelt werden, nicht.

Seit Umstellung auf anlassbezogene Fachevaluationen (2015) wurden die folgenden Verfahren durchgeführt:


Fächerbezogene Forschungsevaluationen an niedersächsischen Universitäten im Zeitraum 2000 bis 2014 (chronologisch/absteigend):

Monitoringsystem zur flächendeckenden Sicherung der Forschungsqualität

Das von WKN und MWK (Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur) entwickelte und seit 2013 jährlich durchgeführte Monitoringverfahren hat das Ziel, zur flächendeckenden Sicherung der Forschungsqualität in Niedersachsen beizutragen. Dazu werden Entwicklungspotentiale und -bedarfe an den niedersächsischen Universitäten identifiziert, indem die niedersächsischen Hochschulkennzahlen sowie eine Vielzahl weiterer Datenquellen von einer Interpretationsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des MWK und der WKN-Geschäftsstelle, ausgewertet werden. Ausführliche Berichte dazu, die einen Interpretationsvorschlag, die Datengrundlagen sowie einen Verfahrensvorschlag enthalten, werden der WKN im Rahmen der jährlichen Frühjahrssitzung zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Die WKN entscheidet über die Einleitung fallangemessener Folgemaßnahmen (z. B. Einleitung eines Evaluationsverfahrens).

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