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Auswahlverfahren & Antragsbegutachtungen


Seit Gründung der WKN gehört es zu ihren Aufgaben, für Anträge auf Mittel aus dem Niedersächsischen Vorab der VolkswagenStiftung oder anderen Landesmitteln Begutachtungsverfahren im Auftrag des MWK durchzuführen, sofern das Antragsvolumen 250.000 Euro übersteigt oder die geplanten Vorhaben von besonderer struktureller Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Niedersachsen sind. Dabei handelt es sich sowohl um Anträge auf Forschungsförderung, die unabhängig von themenspezifischen Programmen und Fristen gestellt werden können, als auch um regelmäßige oder einmalige, wettbewerbliche Ausschreibungen. Beispiele für einmalig ausgeschriebene, themenspezifische Programme sind: "Forschung für eine nachhaltige Agrarproduktion", "Küsten- und Meeresforschung" sowie "Frühkindliche Bildung - Kooperative Forschung und Praxistransfer". Schließlich führt die WKN Auswahlverfahren für wissenschaftliche Preise durch.
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