Die Mitglieder
Die WKN wird von einem bzw. einer Vorsitzenden geleitet und besteht aus weiteren bis zu zwölf stimmberechtigten Mitgliedern und bis zu sechs beratenden Mitgliedern, die für einen Zeitraum von drei Jahren auf Vorschlag des MWK durch den Ministerpräsidenten bzw. durch die Ministerpräsidentin berufen werden. Die Amtszeit kann einmalig, in besonderen Fällen auch zweimalig verlängert werden und beträgt damit höchstens sechs bzw. neun Jahre.
Die stimmberechtigten Mitglieder sind alle außerhalb Niedersachsens tätig. Die Zusammensetzung der WKN soll die großen Wissenschaftsbereiche (Ingenieur-, Natur-, Lebens-, Sozial- und Geisteswissenschaften) durch hochrangige Expertinnen und Experten repräsentieren. Des Weiteren ist auch die Perspektive der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) mit mindestens einem Mitglied vertreten.
Von den bis zu sechs beratenden Mitgliedern werden zwei von der Landeshochschulkonferenz (LHK) entsandt, üblicherweise der bzw. die Vorsitzende sowie eine Präsidentin bzw. ein Präsidenten einer HAW. Die VolkswagenStiftung und das MWK sowie die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) sind ebenfalls mit beratenden Mitgliedern vertreten.
Eine Liste mit allen bisherigen Vorsitzenden der WKN und mit allen bisherigen stimmberechtigen und beratenden Mitgliedern finden Sie hier.